AGB - Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma BENKO-TEHNA Puconci d.o.o.

Geltungsbereich, Schriftform

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.


Angebote, Vertragsabschlüsse, Vertragsunterlagen, Vertragsinhalt

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Abbildungen und Angaben in Werbeunterlagen und sonstigen - darstellungen sind unverbindlich. An Abbildungen und Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Dateien oder Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Dateien oder Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


Preise, Zahlungsbedingungen, Vorfälligkeit, Rücktrittsrecht,Verzug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Widerklage

Für Bestellungen gilt die am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Treten zwischen Auftragserstellung und Lieferung Materialpreis- oder Lohnerhöhungen ein, behalten wir uns eineentsprechende Preisanpassung vor. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, wenn nicht eine Nachfristsetzung nach dem Gesetz entbehrlich ist, die Ware nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist zurückzunehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Vertragspartners zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.Wird von uns gelieferte Ware zurückgenommen, so wird diese Ware dem Vertragspartner unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen mit einem angemessenen Abschlag gutgeschrieben und auf unsere offene Forderung angerechnet. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten, eine geringere Wertminderung im Einzelfall nachzuweisen. Gegen unsere Forderungen kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Die Widerklage ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist nur befugt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


Leistungsfreiheit, Lieferzeit, Teillieferung, Rücktrittsrecht, Verzugsschäden

Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt darüber hinaus den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Informationen sowie die Klärung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags, insbesondere aller technischen Fragen, Freigabe von Zeichnungen, Lieferung ggf. erforderlicher Bestellteile etc. voraus. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrsund nicht von uns zu vertretender Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Krieg haben wir, so weit nicht anders vereinbart, nicht zu vertreten. Können wir in diesem Fall nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefern, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Besteht in diesem Fall ein Lieferhindernis über die angemessene verlängerte Lieferfrist hinaus, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


Ergänzende und abweichende Regelungen bei internationalen Verträgen

Wir haften nicht für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung der gelieferten Sache nach den Vorschriften des Empfängerlandes. Wir haften ebenso nicht für dort anfallende Steuern. Wir haften nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, ausgelöste Lieferhindernisse.


Eigentumsvorbehaltssicherung

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag, bei Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dieser vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist sowie für künftige Forderungen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere fachgerecht zu lagern; er ist ferner verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Wird gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Ware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung. Erfolgt der Vorgang in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, ist hiermit vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das Allein- oder Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt.

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